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January 28 2012
Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz: Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter
Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat erneut Daten erhalten, die sein Mobilfunkanbieter über seinen Anschluss speichert. Diese belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Mobilfunk auch ohne explizites Gesetz weiter geht, nur die Speicherdauer ist teilweise kürzer.
Bereits letztes Jahr hat er einen ersten Datensatz eingeklagt, dessen anschauliche Aufbereitung mit einem Grimme Online Award ausgezeichnet wurde.
Datentypen und Speicherdauer
Der aktuelle Datensatz belegt, dass Mobilfunkanbieter auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz diese Daten weiterhin speichern:
Eine zentrale Botschaft ist, zumindest bei T-Mobile Deutschland, dass, was die Kategorien angeht, heute der gleiche Datenumfang gespeichert wird, wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vielzahl an Daten umfassend vorgehalten.
Vor dem Gesetz 2008 haben die Anbieter “nur” Daten für die Rechnung und die Netz-Infrastruktur vorgehalten. Durch das Gesetz wurde der Datenkatalog, entgegen der Behauptung von Innenpolitikern, ausgeweitet und um weitere Datentypen erweitert. Auch heute noch speichern die Anbieter den vollen Datenkatalog:
Selbst Informationen, die vor 2008 nicht gespeichert wurden, sondern dessen Speicherung erst nach Inkrafttreten der deutschen Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Verpflichtung auf Grund der Umsetzungsordnung begonnen hat, wird weiter vorgenommen, ohne das eine Abrechnungsrelevanz vorliegt. Damit wird eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit verstoßen.
Aus rein marktwirtschaftlicher Perspektive (also dem Hauptinteresse der Anbieter) macht das sogar Sinn. Die Anbieter mussten zur Umsetzung des Gesetzes viel Geld investieren, um den neuen Speicherverpflichtungen nachzukommen. Das mussten sie komplett aus eigener Tasche bezahlen, also durch die Einnahmen von Endkunden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nur vorläufig gekippt, Forderungen nach einer Wiedereinführung lassen nicht nach. Wahrscheinlich wollen die Anbieter also jetzt nicht nochmal Geld für eine Datenreduzierung ausgeben, nur um dann bei einem neuen Gesetz schon wieder die Implementierung bezahlen zu müssen. Daher haben manche Anbieter einfach den Zeitraum gekürzt, den die Daten gespeichert werden:
Lediglich die Speicherdauer hat sich von 180 Tagen auf 30 Tage reduziert. Damit ist die heutige Speicherpraxis unverhältnismäßig und widerspricht meiner Meinung nach gegen die Datensparsamkeit.
Das ist auch den Behörden bekannt, wie der Leitfaden zum Datenzugriff der Generalstaatsanwaltschaft München belegt. Demnach speichert T-Mobile Verkehrsdaten und Funkzellendaten für einen Monat. Während Vodafone und O2 die Daten für eine Woche vorhalten, sind es bei E-Plus sogar drei Monate. Einige Festznetz-Anbieter speichern alle Verkehrsdaten sogar weiterhin volle sechs Monate.
Keine harmlosen Daten
Die gespeicherten Daten werden weder alle für die Rechnung benötigt (bei Prepaid oder Flatrate schon gar nicht), noch sind diese Daten harmlos:
Es werden deutlich mehr Daten gespeichert als für die notwendigen Schritte erforderlich. Insbesondere so sensible Daten wie die Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Diese Speicherung kann in Städten dazu führen, dass man auf wenige Meter (30 bis 50 Meter) genau getrackt werden kann.
Die Sensibilität der Bewegungsdaten wurde durch die ursprüngliche Visualisierung bereits eindrücklich verdeutlicht. Dieses Mal hat Malte auch die Telefonnummern der eingehenden und ausgehenden Anrufe und SMS erhalten, aus denen man Rückschlüsse auf die Kommunikationspartner und Kommunikationsstrukturen schließen kann:
Neben der Kenntlichmachung meines Lebens – wo und wann ich mich wie oft aufhalte, zu welchen Zeiten ich wie üblicherweise kommuniziere – lassen sich diesmal auch soziale Profile und Kommunikationsnetze erstellen. Dadurch, dass ansatzweise ableitbar ist, mit wem ich kommuniziert habe, lassen sich soziale Bindungen eindeutig aufzeigen und in Verbindung setzen – welche Rufnummern rufe ich zu ähnlichen Zeiten an, welche immer nur werktags usw.
Auch ohne die Namen und Adressen hinter den anderen Rufnummern zu kennen, offenbaren diese Daten sensible Details:
Liegen entsprechende Daten von mehreren Rufnummern vor, lassen sich soziale Verbindungen zueinander eindeutig nachzeichen. Dies ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Funkzellenabfrage in Berlin relevant.
Zur Verdeutlichung haben die Jungs von OpenDataCity zwei Grafiken erstellt. Oben im Artikel sieht man die Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind. Sowie die Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen:
Mal sehen, vielleicht lassen sich ja noch weitere Informationen aus den Daten extrahieren und darstellen.
Politische Forderungen
Dass all diese Daten für lange Zeiträume weiterhin gespeichert werden, wird von Datenschützern wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. Das sieht auch der Richter Ulf Buermeyer so:
Rath: Warum sind bei den Providern diese Daten noch Tage und Wochen später vorhanden? Wir haben doch derzeit gar keine Vorratsdatenspeicherung …
Buermeyer: Das ist in der Tat bedenklich. Jedenfalls sollten die Datenschützer das dringend mit den Providern klären. Zulässig ist eine Speicherung derzeit nur zu bestimmten eigenen Zwecken der Diensteanbieter, etwa zur Sicherung der Netzqualität. Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden und die Tatsache, dass die Provider mit Abfragen ja auch Geld verdienen, dürfen dabei keine Rolle spielen.
Malte stellt in seinem Blog-Beitrag folgende Forderungen auf:
- das Ende der Speicherung von Funkzellen und von Geokoordinaten
- klare Vorgaben und Festlegung, welche Daten zu Abrechnungszwecken tatsächlich relevant sind und dass diesen Daten eine möglichst niedrige Höchspeicherdauer zugrunde liegen muss.
- Es bedarf einer transparenten Überprüfung der Speicherung entsprechender Verkehrsdaten bei allen Mobilfunkanbietern durch die zuständige Aufsicht
- ein Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.
Der Datenschützer Patrick Breyer zeigt sich übrigens verwundert, warum noch niemand gegen die in seinen Augen “illegale” Speicherpraxis der Anbieter geklagt hat. Vielleicht sollte das einfach mal gemacht werden.
January 27 2012
“ Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP). "Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. ”— Max-Planck-Studie: Vorratsdatenspeicherung ist Ermittlern keine Hilfe - Politik | STERN.DE
CCC veröffentlicht Max-Planck-Studie: Vorratsdatenspeicherung hilft noch nicht einmal beim Enkel-Trick
Von Befürwortern der anlasslosen Überwachung von Telefon- und Datenkommunikation wird gerne mit einer ‘Schutzlücke’ argumentiert, die durch die ‘fehlende’ Vorratsdatenspeicherung entstanden sei, seit diese vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig zurückgewiesen wurde.
Der Chaos Computer Club hat eine wissenschaftliche Studie zugespielt bekommen und veröffentlicht, in der diese Behauptung geprüft wird. Sie wurde im Auftrag des Bundesamts für Justiz zwischen Mai und August 2010 von der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt und trägt den Titel “Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?”
Das Fragezeichen im Titel lässt das Fazit schon erahnen:
“Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der ‘Schutzlücke’ durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben”, faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen.
Selbst bei der Untersuchung ebenso prominenter, wie intuitiv zunächst einleuchtender Beispiele wie dem Enkel-Trickbetrug, der hauptsächlich per Telefon durchgeführt wird, können die Wissenschaftler keinen positiven Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquoten ausmachen:
Im Vergleich der Entwicklungen des Enkeltrickphänomens in Deutschland, Österreich und der Schweiz, [...] ergibt sich nicht, dass durch die unterschiedliche Gestaltung der Vorratsdatenspeicherung (die in Deutschland 2008/2009 zur Verfügung stand [...] und in der Schweiz seit 2002/2004 Abfragen über 6 Monate in die Vergangenheit zulässt) Unterschiede in Ermittlungseffizienz [...] resultieren.
Auch in den Bereichen beliebter Totschlag-Argumente wie Terrorismus und Kinderpornographie müssen sich Vorratsdaten-Fanatiker mit einem eklatanten Mangel an empirischen Anhaltspunkten zufrieden geben, wenn sie auch in Zukunft noch an ihren Parolen festhalten wollen.
Die 271-seitige Studie wird in der Pressemitteilung des CCC ausführlich zusammengefasst und steht unter vds.brauchts.net zum Download bereit.
watch it now, bookmark it and watch it later... just do yourself a favour and watch it sometime soon.
OMFG - die Sendung mit der Maus im Berliner Abgeordnetenhaus... 4,2 Mio Datensätze und 0 -in Worten null- Fahndungserfolg!
January 26 2012
Die Amis stationieren 15.000 Soldaten in Kuwait. Wahrscheinlich ...
Fukushima setzt jetzt 70 Millionen Becquerel frei, ...
Achtung, nur auf nüchternen Magen lesen, diese Meldung: ...
Wer jetzt glaubt, hey, SOPA für richtungsweisend zu halten, so blöde kann nicht mal die CDU sein: Hier ist die Original-Presseerklärung. Ich zitiere:
US-Amerikanische SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung
Zu der Verfassungsschutz-Beschnüffelung der Linkspartei ...
January 25 2012
Züchten und Rauchen in Cannabis-Clubs?
Die Legalisierung von Cannabis ist am Mittwoch Thema im Bundestag. Die Linken haben die Einführung von "Cannabis-Clubs" vorgeschlagen. Ihr Argument: Das Marihuana-Verbot halte ohnehin niemanden ab.
Exklusive Clubs sollen gärtnerische Praxis mit Rauscheffekt verbinden. Überall in Deutschland sollen sie aus dem Boden sprießen können, für ihre Mitglieder den Cannabis-Anbau übernehmen können und Kiffern zu einer legalen Form ihres Drogen-Konsums verhelfen. So fordert es die Linke in ihrem Antrag "Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs" - das Für und Wider wird am Mittwoch in einer Expertenanhörung im Bundestag gegeneinander abgewogen. Konsumenten soll der Besitz von 30 Gramm erlaubt sein. Großes Geld verdienen soll man mit dem Anbau nicht.
Geschrieben hat den Antrag der ehemalige Leiter einer mobilen Anti-Rauschgift-Gruppe der thüringischen Polizei, der beteuert, noch nie Cannabis zu sich genommen zu haben. Frank Tempel, Drogenexperte der Linken im Bundestag, ruft nach einer Wende in der Drogenpolitik.
"Das Cannabis-Verbot ist die strafrechtliche Norm, die am wenigsten akzeptiert ist", meint der 43-jährige Vater dreier Kinder. "Dreieinhalb bis vier Millionen Menschen in Deutschland sind im Cannabis-Konsum drin." Das Verbot spiele bei der Entscheidung eines Menschen für oder gegen das Kiffen so gut wie keine Rolle - im Gegensatz etwa zu gesundheitlichen Erwägungen. Laut Deutschem Hanf Verband gibt es rund 100.000 Strafverfahren pro Jahr wegen des Konsums von Marihuana oder Hasch.
Hilft Verbot wirklich gegen Missbrauch?
Punkt für Punkt zählt Tempel in seinem Abgeordnetenbüro an Berlins Flanierstraße Unter den Linden die Argumente seiner Gegner auf - und seine Gegenargumente: Cannabis sei keine typische Einstiegsdroge außer vielleicht in die Kriminalität. Und wie schlimm ist das Dope? Erst im Januar sorgte eine US-Studie für Aufsehen, nach der Marihuana der Lunge weniger schadet als Tabak. Jüngste Warnungen einer Krankenkasse vor Koma-Fällen durchs Kiffen wertet Tempel als "Mist". Doch gibt es noch andere mögliche Schäden - etwa bei der geistigen Entwicklung.
"Circa 200.000 Menschen weisen einen problematischen Cannabis-Konsum auf", sagte die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans bei der Vorlage des jüngsten Drogenberichts. Auch Tempel sagt: Bei ihnen gibt es eine psychische Abhängigkeit. Doch hilft ein Verbot?
"Gut gemeinter Rauschsozialismus"?
Der Linke-Politiker meint: "Wegen des Verbots experimentieren die Konsumenten ins Blaue hinein." Vorbeugung, Jugendschutz, Kontrolle sind ihm wichtig. Jugendliche dürften nicht in die vorgeschlagenen Clubs. Flankieren will er die Legalisierung durch mehr Aufklärung. Ordnungs- oder Gesundheitsämter sollen mit den nach spanischem Vorbild zugelassenen Clubs zusammenarbeiten.
Bei Union und FDP stößt der Linken-Vorstoß auf strikte Ablehnung bis Empörung. "Ein Cannabis-Club könnte von Jugendlichen als Aufmunterung zum Drogenkonsum verstanden werden", meint die CDU-Abgeordnete Karin Maag. Die drogenpolitische FDP-Expertin Christine Aschenberg-Dugnus sagt: "Das klingt nach gut gemeintem Rauschsozialismus."
Drogenbeauftragte fordert mehr Forschung
Doch auch die Drogenbeauftragte der SPD-Fraktion, Angelika Graf, verweist auf das Suchtpotenzial: "Ich bin nicht dafür, dass man das weiter legalisiert." Doch Graf meint auch: "Im Bereich des Eigenkonsums sollte man etwas tun." So gibt es in den Bundesländern Höchstmengen zwischen sechs und 15 Gramm für straffreien Cannabis-Besitz. Graf plädiert für einen einheitlichen Wert im oberen Bereich dieser Spanne. Außerdem fordert sie mehr Forschung, um neu regeln zu können, wann der Cannabis-Wirkstoff THC im Blut zum Fahrverbot führt.
Anders bei den Grünen. Ihr Bundestagsveteran Hans-Christian Ströbele besang die Freigabe des Hanfs sogar in einem Hiphop-Song. Ihr Fachpolitiker Harald Terpe will eine "grundlegende Reform der Drogenpolitik" - und durch Cannabis-Legalisierung den Schwarzmarkt austrocknen. Doch gegen Cannabis-Clubs ist auch Terpe. Angesichts des Widerstands rückt Linken-Vorkämpfer Tempel seine Ziele zurecht: "Ich möchte vor allem das gesamte Thema in der Gesellschaft weiterbringen."
http://www.n24.de/news/newsitem_7616883.html
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